General Terms and Conditions (GTC)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.03.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
intercall GROUP LLC
7901 4th ST N STE 300
St. Petersburg, FL 33702
United States of America
– nachfolgend „Anbieter“ –
und ihren Kunden – nachfolgend „Kunde“ – über die Erbringung von Callcenter-, Kommunikations-, Vertriebsunterstützungs- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Statements of Work haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden,
b) Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform, oder
c) Aufnahme der Leistungserbringung durch den Anbieter nach Beauftragung.
2.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, vereinbarte Kampagnenparameter, Service Levels sowie diese AGB.
3. Leistungen des Anbieters
3.1 Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Inbound-Callcenterleistungen
- Outbound-Callcenterleistungen
- Kundenservice und Support
- Leadbearbeitung und Leadqualifizierung
- Terminierung
- Vertriebsunterstützung
- Kommunikations- und Dokumentationsleistungen
- kampagnenbezogene Zusatzleistungen
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl von Abschlüssen, Leads, Terminen, Verkaufsquoten oder Umsätzen, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
3.3 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Freelancer oder sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen zu erbringen.
3.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Unterlagen, Freigaben, Zielgruppendefinitionen, Skripte, Produktinformationen, Systeme, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Kontaktlisten, Weisungen und Werbeaussagen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
4.3 Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass
- die beauftragten Maßnahmen rechtlich zulässig sind,
- erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen,
- Sperrlisten, Werbewidersprüche und Opt-out-Vorgaben beachtet werden,
- alle kampagnenrelevanten Compliance-Vorgaben vollständig mitgeteilt werden.
4.4 Verzögerungen, Fehler oder Mehraufwand, die auf unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkungshandlungen des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
5. Besondere Compliance-Regeln für Telefon-, Vertriebs- und Outbound-Leistungen
5.1 Der Anbieter erbringt Telefon-, Vertriebs- und Kommunikationsleistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie auf Basis der vom Kunden freigegebenen Kampagnenparameter.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass die vom Anbieter durchzuführenden Kontaktmaßnahmen nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig sind.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vor Kampagnenstart alle wesentlichen Compliance-Vorgaben mitzuteilen, insbesondere zu:
- Zielgruppenbeschränkungen
- zulässigen Kontaktzeiten
- Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen
- Sperrlisten und Opt-out-Prozessen
- Gesprächsskripten
- Pflichtangaben
- Eskalations- und Beschwerdeprozessen
- branchenspezifischen regulatorischen Anforderungen
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, Kampagnen oder einzelne Maßnahmen ganz oder teilweise abzulehnen, zu unterbrechen oder einzustellen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
- Weisungen des Kunden rechtswidrig sind,
- bereitgestellte Daten oder Inhalte unzulässig sein könnten,
- wettbewerbs-, datenschutz- oder sonstige Compliance-Risiken bestehen,
- die Durchführung gegen interne Compliance-Standards des Anbieters verstoßen würde.
5.5 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung eine eigenständige rechtliche Prüfung von Einwilligungen, Adressquellen, Werbeaussagen, Gesprächsskripten oder Kampagnenkonzepten vorzunehmen.
5.6 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, Abmahnungen, Bußgeldern, behördlichen Maßnahmen und daraus entstehenden Kosten frei, soweit diese auf rechtswidrigen Weisungen, Datenbeständen, Inhalten oder sonstigen Pflichtverletzungen des Kunden beruhen, es sei denn, der Anbieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im Angebot, Vertrag oder Statement of Work vereinbarten Preise.
6.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
6.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
6.5 Der Anbieter kann Vorschüsse, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen, sofern dies vereinbart wurde.
6.6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gestattet.
7. Leistungsänderungen
7.1 Änderungen des Leistungsumfangs, der Zielgruppen, Skripte, Reportingpflichten, Kommunikationskanäle, Sprachanforderungen oder technischen Schnittstellen bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien.
7.2 Zusätzlicher Aufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden oder durch geänderte tatsächliche oder rechtliche Anforderungen entsteht, wird gesondert vergütet.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
8.2 Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4 Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt,
- erhebliche Rechts- oder Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit der Kampagne drohen oder vorliegen,
- der Kunde rechtswidrige Weisungen erteilt oder daran festhält.
8.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
9.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
9.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
9.4 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
9.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für weitere 3 Jahre, bei Geschäftsgeheimnissen solange, wie deren Geheimnischarakter besteht.
10. Nutzungsrechte
10.1 An vom Anbieter erstellten Reports, Konzepten, Skripten, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur vertraglich vorausgesetzten Nutzung erforderlich ist.
10.2 Vorbestehende Rechte, Methoden, Standards, Vorlagen, Prozesse, Know-how, Systeme und interne Arbeitsmittel des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
11. Mängelrechte
11.1 Der Kunde hat erkennbare Leistungsstörungen unverzüglich in Textform anzuzeigen.
11.2 Der Anbieter erhält Gelegenheit zur Prüfung und angemessenen Nachbesserung.
11.3 Unerhebliche Abweichungen von vereinbarten Leistungsparametern begründen keine Mängelansprüche, sofern die vertragsgemäße Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
11.4 Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Leistungserbringung oder, soweit ausnahmsweise geschuldet, ab Abnahme.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, nicht erreichte Kampagnenerfolge und Reputationsschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Soweit wettbewerbs-, datenschutz- oder vertriebsrechtliche Verstöße auf vom Kunden bereitgestellte Daten, Inhalte, Weisungen, Zielgruppen oder Freigaben zurückzuführen sind, haftet der Anbieter hierfür nicht, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Freelancer und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13. Höhere Gewalt
13.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wird.
13.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Infrastrukturen, Stromausfälle und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse.
13.3 Für die Dauer des Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten.
13.4 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
14. Referenznennung
14.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden in angemessenem Umfang als Unternehmensreferenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
14.2 Projektinhalte, KPIs, Fallstudien oder vertrauliche Leistungsdetails werden nur mit gesonderter Freigabe des Kunden veröffentlicht.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Deutschland.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
